Regeln fürs Mitmachen

Benutzerregeln für das Bogenschießen

• Kindern und Jugendlichen als Gäste ist das Benutzen der Bogenschießanlage nur im Beisein einer erwachsenen   Begleitperson (Erziehungsberechtigter, Aufsichtspflichtiger oder Lehrkraft) gestattet.

• Das benutzen der Bögen und Pfeile erfolgt auf eigene Gefahr.

• Nach Konsum von Alkohol und Drogen ist die Benutzung der Schießanlage untersagt.

• Das Benutzen der Bogenschießanlage ist nur mit kompletter Sicherheitsausrüstung (Schießhandschuh, Finger-   und Armschutz) erlaubt.

• Jeder Bogenschütze muss mit den Sicherheitsvorschriften dieser Erklärung vertraut sein und diese anerkennen   und strikt einhalten.

• Selbständiges Schießen ist nur nach einer vorherigen Einweisung durch das Personal der Warberger   Bogenfreunde und deren ausdrückliche Zustimmung erlaubt.

• Jeder Bogenschütze hat sich während des Aufenthalts in/an der Bogenschießanlage so zu verhalten, dass kein   anderer gefährdet, geschädigt oder behindert wird.

• Beim Schießen durch Gäste mit eigenen mitgebrachten Bögen und Pfeilen haften die Warberger Bogenschützen nicht bei Beschädigung des mitgebrachten Materials des Gastes.

• Bei Sach- und Personenschäden, die durch mitgebrachtes Material von Gästen oder durch die Gäste selbst   verursacht werden, übernehmen die Warberger Bogenfreunde ebenfalls keine Haftung. In diesem Fall haftet der   Gast selbst für die von ihm verursachten Schäden

• Die Bögen und Pfeile sind nur nach ihrer Bestimmung zu benutzen, jede andere Art oder fahrlässige Handlungen   sind strengstens untersagt.

• Das Spannen eines Bogens mit eingelegtem Pfeil ist nur in Richtung der dafür vorgesehenen Ziele erlaubt.   Standplatz zum abschießen eines Pfeils ist unmittelbar an der vorderen Absperrung zwischen Schützenstandplatz und Schießbahn mit den aufgestellten Zielen.

• Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich (Absperrung)

hinaus fliegen kann.

• Während des „Pfeilwiedereinsammelns“ –welches angekündigt wird- ist das Schießen untersagt und unterbrochen, bis sich alle Personen aus dem Schießfeld wieder entfernt haben und dieses von der Aufsicht   wieder freigegeben worden ist.

• Das Beherrschen der jeweiligen Geräte ist Voraussetzung für deren Benutzung.

• Jeder Missbrauch ist untersagt. Begleitpersonen achten auf Ihre mitgebrachten Kinder und Jugendliche.

• Die Geräte und Ausrüstungen sind pfleglich zu behandeln.

   Dinge, die schuldhaft beschädigt werden, sind kostenpflichtig zu ersetzen.

• Jeder Benutzer muss die geliehene Ausrüstung dem Personal persönlich wieder zurückgeben.

• Mängel oder Schäden an den Geräten oder an der Ausrüstung sind dem Personal

unverzüglich zu melden; defekte Ausrüstung darf nicht benutzt werden.

• Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

• Schützen, die in leichfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen.   Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf   einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen,   können von Bogenschießplatz bzw. dem Gelände verwiesen werden.

Warberger Bogenfreunde

Haftungsverzichtserklärung von Teilnehmern

während des Bogenschießens

 

1. Das Bogenschießen welches von den Warberger Bogenfreunden (Privatpersonen kein Verein) auf dem Gelände der Burg Warberg durchgeführt wird ist nur unter Beachtung der umseitig aufgedruckten Benutzerregeln gestattet.

 

2. Ich verpflichte mich ausdrücklich, den Anweisungen des Personals (Warberger Bogenfreunde) unbedingt stets Folge zu leisten.

 

3. Ich verpflichte mich ferner, vor spannen eines Bogens und während des Schießens stets die von mir benutzten Bögen und Pfeile in mir zumutbarer Weise auf ihre Sicherheit, insbesondere auf Nichtbeschädigung zu überprüfen, in jedem Zweifelsfalle ist vor Benutzung das Personal (Warberger Bogenfreunde) anzusprechen.

 

4. Für das Bogenschießen ist ohne Ausnahme eine Schutzausrüstung anzulegen und zu benutzen. Es sind in jedem Fall Schießhandschuh, Finger- und Armschutz anzulegen (Leihen möglich).

 

5. Hiermit bin ich darüber informiert, dass ich für von mir allein verschuldete Personen- oder Sachschäden, seien es eigene Schäden oder Schäden Dritter, selber aufkommen muss und dass der Personal (Warberger Bogenfreunde) für solche Schäden nicht haftbar ist.

 

6. Ich bin damit einverstanden, dass ich die Bögen, Pfeile und die Schießanlage auf dem Gelände stets auf eigene Gefahr benutze, auch und gerade dann, wenn kein Personal unmittelbar am persönlichen Standplatz zum Schießen in der Schießanlage anwesend ist. Die Warberger Bogenfreunde haften für Verschulden im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht privatrechtlich für

a. die Verkehrssicherheit der Bögen, Pfeile und Absperrung (tägliche Sichtprüfung)

b. die Richtigkeit der Anweisungen

 

7. Darüber hinaus verzichte ich hiermit gegenüber dem Personal (Warberger Bogenfreunde) auf sämtliche weitergehende Schadensersatzansprüche. Dieser Verzicht gilt ausdrücklich nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Personal herbeigeführt werden!

 

Hinweis für Schulveranstaltungen:

Für Schüler/innen, die das Bogenschießen im Rahmen einer genehmigten Schulveranstaltung besuchen, besteht bei Personenschäden Versicherungsschutz über den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Wer diese Erklärung nicht anerkennt, darf am Schießen nicht teilnehmen!

Mit der Teilnahme am Bogenschießen stimmt die Person dieser Erklärung zu!